Steuergestaltung
In unserem Steuerblog informieren wir laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen, wichtige Gesetzesänderungen sowie relevante Themen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt ist schenkungsteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags der Schenkungsteuer unterliegt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vertragsübertragung. Bewertet wird die Schenkung mit dem Rückkaufswert der Versicherung.
Im entschiedenen Fall hatte sich der Schenker einen Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten. Dieser mindert den steuerpflichtigen Erwerb jedoch nicht, solange der Versicherungsvertrag zum Bewertungsstichtag nicht gekündigt wurde. Der BFH begründet dies damit, dass der Nießbrauch an der Rückkaufsleistung erst mit Kündigung des Vertrags entsteht. Bis dahin handelt es sich um eine bedingte Last, die nach § 6 Abs. 1 Bewertungsgesetz nicht abziehbar ist.
Die Entscheidung ist insbesondere für Übertragungen von Lebensversicherungen im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung relevant. Nießbrauchsvorbehalte sollten dabei steuerlich sorgfältig geprüft werden. Ein vorbehaltener Nießbrauch führt nicht automatisch zu einer Minderung der Schenkungsteuer. Gerade bei größeren Policen kann das steuerliche Auswirkungen haben, die man vor der Übertragung kennen sollte.
Quelle: BFH, Urteil vom 28.1.2026, Az. II R 27/22
Ähnliche Artikel
- Frühstartrente: Altersvorsorge soll bereits für Kinder beginnen
- Einkommensteuerreform 2027: Grund- und Kinderfreibeträge sollen steigen
- Energiepreispauschale: Besteuerung verfassungsgemäß
- Rücktrittsvorbehalt schützt Schenkungen nicht automatisch
- Familienheim: Bewertungsrechtliche Grundstückseinheit ist entscheidend
- Kindergeld künftig automatisch
- Keine nachträgliche Wahl des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge
- Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht ab Juli 2026 möglich
- Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen
- Familienheim-Befreiung entfällt bei Einzug erst nach 2,5 Jahren
Zusammenarbeit
Wir freuen uns auf
ein erstes Kennenlernen.
Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll aufgebaut werden kann.
Niklas Einheuser