Steuergestaltung

 

In unserem Steuerblog informieren wir laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen, wichtige Gesetzesänderungen sowie relevante Themen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht ab Juli 2026 möglich


Copyright: https://de.123rf.com/profile_macgyverhh

Minijobber können sich grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es jedoch eine neue Möglichkeit: die Befreiung kann einmalig für die Zukunft aufgehoben werden.
Wer die Befreiung beantragen möchte, muss den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber muss den Antrag dokumentieren und rechtzeitig an die Minijob-Zentrale melden. Wichtig ist dabei die Frist von sechs Wochen. Wird sie versäumt, wirkt die Befreiung erst später. Die Aufhebung gilt ab dem Monat nach Eingang des Antrags beim Arbeitgeber.
Für Arbeitgeber bedeutet das, sie müssen den Wechsel korrekt melden und künftig den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einbehalten. Dieser beträgt derzeit 3,6 % des Arbeitsentgelts.

Zusammenarbeit

Wir freuen uns auf
ein erstes Kennenlernen.

Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll aufgebaut werden kann.

Niklas Einheuser