Steuergestaltung

 

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Apotheken erhalten 30 EUR für assistierte Telemedizin


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Apotheken sollen künftig für assistierte Telemedizin im ersten Jahr eine Pauschale von 30 EUR erhalten. Darauf hat sich nach einem Schiedsverfahren die Selbstverwaltung geeinigt. Der neue Service könnte nach Angaben aus der Branche ab dem 1. Juli 2026 starten, sofern das Bundesgesundheitsministerium nicht widerspricht.
Mit der assistierten Telemedizin sollen Patientinnen und Patienten in Apotheken Videosprechstunden nutzen oder sich per strukturiertem Ersteinschätzungsverfahren auf eine telemedizinische Behandlung vorbereiten können. Die Vergütung umfasst dabei sowohl die persönliche Unterstützung als auch die technische Infrastruktur, sie soll in den Folgejahren schrittweise sinken.
Für die Apotheken ist das ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung. Aus Sicht der Apothekerschaft kann das Angebot vor allem dort helfen, wo der Zugang zu ärztlicher Versorgung schwieriger ist und digitale Angebote zusätzliche Wege eröffnen.
Die konkrete Vergütung ist degressiv ausgestaltet. Im zweiten Jahr sind 25,50 EUR vorgesehen, im dritten Jahr 23 EUR und ab dem vierten Jahr 21,50 EUR. Außerdem ist nach Angaben der Vertragspartner geplant, die Leistung zunächst ohne Umsatzsteuer zu behandeln, solange keine abweichende Bewertung durch Finanzverwaltung oder Rechtsprechung erfolgt.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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