Steuergestaltung

 

In unserem Steuerblog informieren wir laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen, wichtige Gesetzesänderungen sowie relevante Themen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe


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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ein rückwirkendes Ereignis darstellt, das Änderungen bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ermöglicht.
Nach § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) werden die Partner steuerlich so behandelt, als hätten sie bereits seit dem Tag der Partnerschaftsbegründung geheiratet, sodass eine Zusammenveranlagung für frühere Jahre möglich wird.
Allerdings begrenzt Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO dies streng: Die Umwandlung musste bis 31. Dezember 2019 erfolgen und der Änderungsantrag bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Für spätere Umwandlungen oder Anträge scheidet eine Rückwirkung aus, sodass nur noch die normale Gleichstellung seit 2013 greift. Bei noch offenen Veranlagungen bleibt das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung uneingeschränkt verfügbar.

Zusammenarbeit

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ein erstes Kennenlernen.

Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll aufgebaut werden kann.

Niklas Einheuser