Steuergestaltung
In unserem Steuerblog informieren wir laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen, wichtige Gesetzesänderungen sowie relevante Themen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Übergangsbereich: Neue Formeln für Midijobs ab 1. Januar 2026
Das Jahr 2026 bringt einige Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs mit sich:
Ab 2026 gibt es neue Formeln und Verdienstgrenzen für Midijobs, die sich aufgrund des höheren Mindestlohns von 13,90 EUR ergeben. Die untere Grenze für Midijobs steigt auf 603,01 EUR und die obere Grenze bleibt bei 2.000 EUR. Beschäftigungen in diesem Entgeltbereich gelten als sogenannter Midijob. Die Folge: Betroffene zahlen reduzierte Beiträge bei vollem Sozialversicherungsschutz.
Der Faktor F für die Beitragsberechnung wird angepasst: Für die Krankenversicherung beträgt er ab 1. Januar 2026 etwa 0,6619, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ändert.
Ähnliche Artikel
- Neue Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
- ERP-Förderung 2027
- Scheinarbeitsverhältnis – Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Finanzamt darf Bescheid korrigieren
- Treuhandvereinbarung löst nicht automatisch Grunderwerbsteuer aus
- Keine Grunderwerbsteuervergünstigung für eine bloße Personengruppe
- Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung können entfallen
- Wichtiges Urteil zu Hinzuschätzungen in der Gastronomie
- Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen
Zusammenarbeit
Wir freuen uns auf
ein erstes Kennenlernen.
Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll aufgebaut werden kann.
Niklas Einheuser