Steuergestaltung

 

In unserem Steuerblog informieren wir laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen, wichtige Gesetzesänderungen sowie relevante Themen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Kein Sonderausgabenabzug für Ferienfreizeit


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In seinem Urteil vom 23. Januar 2025 musste der BFH eine Entscheidung zur Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten treffen.
Im vorliegenden Fall wollte der Kläger Kosten für ein Ferienlager seines Kindes in den Sommerferien als Kinderbetreuungskosten absetzen. Der BFH versagte den Abzug der Kosten jedoch. Einer der wesentlichsten Entscheidungsgründe war dabei, dass nur ein sehr geringer Teil der Kosten auf eine tatsächliche Betreuung des Kindes entfiel. Zum Kostenabzug sind solche Kosten nicht zugelassen, die dem Unterricht, der Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie der sportlichen oder anderen Freizeitbetätigung dienen.

Zusammenarbeit

Wir freuen uns auf
ein erstes Kennenlernen.

Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll aufgebaut werden kann.

Niklas Einheuser